Gesetzliche Hintergründe zur Bauabnahme
Wer ein Haus baut, kennt die Bauabnahme. Aber auch Eigentümer, die sanieren oder umbauen lassen, müssen zum Schluss die fertigen Arbeiten „offiziell“ bestätigen. Die Bauabnahme ist jurisstisch betrachtet ein wichtiger Rechtsakt. Mit ihr gehen alle Gefahren und Risiken auf den Bauherren über und die Gewährleistungsfrist des Bauunternehmens beginnt. Der Auftraggeber sollte daher immer auf einen verbindlichen Termin direkt auf der Baustelle bestehen, einer sogenannten förmlichen Bauabnahme.









