Der Notartermin rückt näher: Die 5 wichtigsten Dinge, die du vor der Unterschrift prüfen musst
Der Termin steht. Der Notar hat einen Entwurf geschickt, der Verkäufer ist informiert, du bist mental schon fast eingezogen. Dieser Moment fühlt sich nach Zieleinlauf an — nach monatelanger Suche, Besichtigungen, Verhandlungen.
Aber Stopp. Kurz innehalten.
Der Notartermin ist nicht das Ende des Prozesses. Er ist der Punkt of no Return. Was du unterschreibst, gilt. Was du nicht geprüft hast, kannst du danach nur noch mit viel Aufwand — und oft mit Kosten — korrigieren. Die gute Nachricht: Wer die fünf wichtigsten Punkte kennt und abhakt, geht entspannter in den Termin. Hier kommen unsere fünf wichtigsten Kontrollpunkte.
1. Hast du den Kaufvertragsentwurf rechtzeitig gelesen — und verstanden?
Das klingt selbstverständlich. Ist es aber nicht. In der Praxis schauen viele Käufer den Entwurf nur grob an, weil er juristisch formuliert ist und sich nach Pflichtlektüre anfühlt. Dabei stecken genau dort die Details, die später relevant werden.
In Deutschland gilt: Der Notar muss dir den Kaufvertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zukommen lassen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben — und du solltest diese Zeit wirklich nutzen.
Was du konkret prüfen solltest: Stimmen Kaufpreis, Übergabedatum und der genaue Kaufgegenstand (welche Kellerräume, welche Stellplätze, welches Inventar gehört dazu)? Gibt es Regelungen zu Mängeln oder zur Haftung des Verkäufers? Und ganz wichtig: Sind Lasten und Beschränkungen aus dem Grundbuch im Vertrag berücksichtigt — oder wirst du mit einer alten Grundschuld eines Vorbesitzers überrascht?
Wenn du dir bei Formulierungen unsicher bist, ist das kein Zeichen von Unwissenheit — das ist normal. Hol dir Hilfe, bevor du unterschreibst. Entweder beim Notar selbst (der ist zur Neutralität verpflichtet und beantwortet Fragen), bei einem Anwalt, oder bei uns. Wir schauen uns Kaufvertragsentwürfe im Rahmen unserer Beratung regelmäßig mit an und geben dir eine Einschätzung aus Finanzierungsperspektive.
2. Ist deine Finanzierung wirklich auszahlungsreif?
Das ist der häufigste Stolperstein kurz vor dem Notartermin — und einer, der richtig teuer werden kann.
Auszahlungsreife bedeutet: Die Bank hat alle Unterlagen geprüft, alle Bedingungen sind erfüllt und das Geld kann tatsächlich fließen. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Zwischen „Finanzierungszusage“ und „Auszahlungsreife“ liegt oft noch eine ganze Liste offener Punkte:
- Wurde die Grundschuld bereits bestellt? (Mehr dazu gleich unter Punkt 3.)
- Hat die Bank das unterschriebene Darlehensangebot von dir zurückerhalten?
- Sind alle Nachweise eingereicht — Einkommensnachweise, Eigenkapitalbelege, Objektunterlagen?
- Gibt es noch offene Auflagen der Bank, die du noch nicht erfüllt hast?
Wenn du zum Notartermin gehst, ohne dass deine Finanzierung auszahlungsreif ist, unterschreibst du einen Kaufvertrag, ohne die Gewissheit zu haben, dass das Geld auch wirklich fließt. Das ist juristisch dein Problem — nicht das des Verkäufers.
Bei der BAUFIMANUFAKTUR prüfen wir diesen Status vor jedem Notartermin gemeinsam mit dir. Wir gehen die Checkliste durch, haken bei der Bank nach und sorgen dafür, dass du nicht mit einem offenen Punkt in den Termin gehst. In Würzburg und der Region Main-Franken haben wir das schon bei vielen Käufern kurz vor knapp noch rechtzeitig geklärt — manchmal war es nur ein fehlendes Dokument, das alles aufgehalten hätte.
3. Grundschuld — was sie ist und warum sie vor dem Notar geregelt sein muss
Die Grundschuld ist das Sicherungsmittel der Bank. Sie wird ins Grundbuch eingetragen und gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten, falls du nicht mehr zahlen kannst. Klingt dramatisch, ist aber absolut Standard — jede Baufinanzierung läuft so.
Was du wissen musst: Die Grundschuldbestellung ist ein eigener notarieller Akt. Sie kann zwar theoretisch beim selben Notar und gleichzeitig mit dem Kaufvertrag beurkundet werden — aber das muss koordiniert sein. Und deine Bank braucht dafür bestimmte Unterlagen vorab: das Grundschuldbestellungsformular der Bank, das du ausgefüllt und unterschrieben einreichst, sowie die notariell beglaubigte Grundschuldbestellungsurkunde.
Was oft schief geht: Käufer nehmen an, das läuft automatisch. Tut es nicht. Du musst aktiv sicherstellen, dass deine Bank die Grundschuldbestellung rechtzeitig beauftragt und dass der Notar die notwendigen Unterlagen hat. Sonst kann es passieren, dass der Kaufvertrag unterschrieben ist, der Kaufpreis aber nicht fließen kann — weil die Bank noch auf die Grundbucheintragung wartet.
Als dein Vermittler koordinieren wir diesen Prozess für dich. Wir sprechen mit der Bank, stimmen mit dem Notar ab und stellen sicher, dass Timing und Unterlagen passen. Das ist einer der Punkte, bei dem du als Käufer allein schnell den Überblick verlierst — und bei dem unsere Begleitung konkreten Wert hat.
4. Eigenmittel: Wann muss welches Geld wo sein?
Beim Notartermin unterschreibst du den Kaufvertrag. Bezahlt wird nicht sofort — aber der Zahlungsplan läuft ab diesem Moment. Typischerweise wird der Kaufpreis fällig, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Grundschuld eingetragen, Auflassungsvormerkung gesetzt, eventuell Lastenfreistellung alter Grundschulden.

Das bedeutet: Deine Eigenmittel müssen zu dem Zeitpunkt verfügbar sein, zu dem die Zahlung fällig wird — nicht irgendwann. Klingt simpel, ist in der Praxis aber ein häufiger Stressfaktor.
Konkret: Liegt Geld in einem Tagesgeldkonto oder Depot? Dann prüfe, wie lange eine Umbuchung oder ein Verkauf dauert. Manche Bankprodukte brauchen mehrere Werktage, bis das Geld wirklich auf dem Girokonto ist. Wenn du Eigenkapital aus dem Verkauf einer anderen Immobilie erwartest: Ist dieser Verkauf bereits abgeschlossen und das Geld tatsächlich geflossen?
Regel: Bevor du zum Notar gehst, sollte dein Eigenkapitalanteil auf einem Konto liegen, von dem du es sofort abrufen kannst. Keine Hoffnungen, keine „müsste in zwei Wochen da sein“. Sicher ist sicher.
5. Kennst du den genauen Ablauf nach dem Notartermin?
Unterschrift geleistet — was passiert jetzt? Viele Käufer sind überrascht, wie viel danach noch kommt. Und wie lange es dauert.
Nach der Beurkundung läuft folgendes ab: Der Notar setzt eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch (schützt dich als Käufer), informiert das Finanzamt (Grunderwerbsteuer wird fällig — in Bayern derzeit 3,5 %), holt eventuelle Genehmigungen ein und veranlasst dann die Umschreibung des Eigentums. Erst wenn all das erledigt ist, wird der Kaufpreis fällig und der Verkäufer erhält sein Geld.
Zwischen Notartermin und tatsächlicher Eigentumsumschreibung vergehen nach unserer Erfahrung sechs bis zwölf Wochen — manchmal auch länger, je nach Auslastung des Grundbuchamts. In Würzburg und Unterfranken kann das je nach Amtslage variieren.
Was das für dich bedeutet: Plane diesen Zeitraum ein. Wenn du eine laufende Miete hast, musst du eventuell doppelt zahlen — Miete und bereits laufende Finanzierungsrate. Das sollte in deiner Liquiditätsplanung berücksichtigt sein, damit dich dieser Zeitraum nicht kalt erwischt.
Der wichtigste Tipp zum Schluss: Frag, bevor du unterschreibst
Der Notartermin ist kein Prüfungsgespräch. Du darfst fragen. Du darfst pausieren. Du darfst sagen: „Ich brauche kurz einen Moment, um das zu verstehen.“ Kein seriöser Notar, kein seriöser Verkäufer wird das negativ werten.
Was du nicht tun solltest: Aus Höflichkeit oder Zeitdruck über Dinge hinweglesen, die du nicht verstehst. Denn was unterschrieben ist, ist unterschrieben.
Wenn du gut vorbereitet in den Termin gehen willst — mit einem klaren Bild deiner Finanzierung, einer geprüften Checkliste und einem Ansprechpartner, der die Koordination mit Bank und Notar übernimmt — dann meld dich bei uns. Das kostet dich nichts und gibt dir das Gefühl, das du in diesem Moment verdient hast: Sicherheit.
Buche direkt ein kostenloses Erstgespräch, schau dir unsere FAQ zur Baufinanzierung an oder starte direkt mit unserer digitalen Antragsstrecke — je nachdem, wo du gerade stehst.








